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Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur
Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vom 14.11.2013
"Der Errichtung einer Oberschule ohne gymnasiales Angebot am Schulzentrum Meckelfeld, Appenstedter Weg sowie der gleichzeitigen Aufhebung der dortigen Realschule zum Schuljahr 2014/15 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende schulorganisatorische Genehmigungen bei der Landesschulbehörde zu beantragen.
Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Gemeinde Seevetal die Aufhebung der Hauptschule Meckelfeld zum Schuljahr 2014/15 beschließt.
Sachdarstellung:
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen vom 15.3.2011 wurde die Oberschule als neue Schulform im Schulgesetz verankert.
Hauptgrund war, dass die Hauptschule, beschleunigt durch die (seit 2008 wieder mögliche) Neugründung Integrierter Gesamtschulen, von immer weniger Eltern und ihren Kindern gewählt wurde. Mit der Einführung der Oberschule als eine die Haupt- und die Realschule perspektivisch ersetzende neue Schulform wurde auch in Niedersachsen der Wechsel vom dreigliedrigen zum zweigliedrigen Schulsystem eingeleitet.
Im Landkreis Harburg sind in der Folgezeit 9 Oberschulen entstanden (7 in Kreis-, 2 in gemeindlicher Trägerschaft). 8 davon haben Hauptschulen ersetzt. Für 3 weitere Hauptschulen (alle in gemeindlicher Trägerschaft) sind Aufhebungsbeschlüsse gefasst worden. Sie laufen jahrgangsweise aus.
Im Schuljahr 2012/13 gab es mit den Hauptschulen in Tostedt (Kreisträgerschaft), Neu Wulmstorf und Meckelfeld (beide in gemeindlicher Trägerschaft) nur noch 3 von ehemals 14 Hauptschulen, die alle Schuljahrgänge anbieten konnten.
Mit dem laufenden Schuljahr 2013/14 wurden nun auch an der Hauptschule Meckelfeld keine Schüler/innen in der 5. Klasse eingeschult . Bei nur 9 Anmeldungen hatte die Landesschulbehörde eine Klassenbildung abgelehnt und die Hauptschule vor die Wahl gestellt, entweder eine aus Schülern/innen der 5. und 6 Klassen bestehende Kombiklasse zu bilden oder sich mit der Realschule auf eine kooperative Beschulung zu verständigen. Die Hauptschule hatte sich für den Weg einer kooperativen Beschulung entschieden, woraufhin die 9 Schüler/innen nicht in der Hauptschule, sondern in der Realschule Meckelfeld eingeschult wurden.
Die Realschule Meckelfeld wird im aktuellen 5. Jahrgang von 61 Schülern/innen besucht. Sie ist damit knapp 3 zügig. Ohne die 9 Hauptschüler/innen wäre sie mit 52 Schülern/innen nur 2 zügig geworden. Der gegenüber den Vorjahren deutlich abgeschwächte Zulauf ist vor allem auf die Errichtung einer IGS in Hittfeld zurückzuführen.
Für die Schulträger, für die Schulleitungen , für die Lehrer- und Elternschaft und für die Landeschulbehörde stellte sich vor diesem Hintergrund die Frage nach der Zukunft sowohl der Hauptschule als auch der Realschule in Meckelfeld.
Als Ergebnis mehrerer dazu geführter Gespräche ist festzuhalten:
- Es überwiegt die Einschätzung, dass die Hauptschule kaum Chancen hat, sich zu stabilisieren. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird auch im nächsten Schuljahr kein 5. Jahrgang eingeschult werden können. Die Aufhebung der Schule erscheint unausweichlich. Für Hauptschüler gäbe es dann kein wohnortnahes Angebot mehr.
- Die Realschule ist durch die Errichtung einer IGS in Hittfeld geschwächt. Aus eigener Kraft ist sie zwar zweizügig existenzfähig, hätte aber eine nur eingeschränkte Angebotspalette.
- Der für den derzeitigen 5.Jahrgang eingeschlagene Weg einer kooperativen Beschulung von Haupt- und Realschülern ist durch die schulgesetzlichen Regelungen nicht abgedeckt. Ob er im kommenden Schuljahr bei wiederum zu erwartenden wenigen Hauptschulanmeldungen noch möglich wäre, ist ungewiss.
- Um am Standort Meckelfeld ein wohnortnahes, stabiles und attraktives Schulangebot für Haupt- und Realschüler zu erhalten, wird die Errichtung einer Oberschule am Schulzentrum Appenstedter Weg zum Schuljahr 2014/15 unter gleichzeitiger Aufhebung der Haupt- und der Realschule als notwendig und sinnvoll angesehen.
Der Schulvorstand der Realschule hat am 4. 9. 2013 einstimmig folgende Entschließung gefasst:
„ Die Realschule Meckelfeld stellt keinen eigenen Antrag auf Errichtung einer Oberschule. Sie ist von dem Konzept der Realschule überzeugt und hat in der Vergangenheit gute und verlässliche Arbeit geleistet, die auch entsprechende Anerkennung gefunden hat. Gleiches wird die Hauptschule berechtigter Weise von sich sagen können. Die Realschule sieht daher die Schulträger der Realschule und der Hauptschule gemeinsam in der Verantwortung, die Weichen für eine zukunftsfähige Schulstruktur in Meckelfeld zu stellen, die allen Eltern und Kindern eine wohnortnahe Beschulung ermöglicht. Sollte diese Weichenstellung auf die Errichtung einer Oberschule hinauslaufen, so stellt sich die Realschule positiv und aufgeschlossen den mit dieser Entwicklung verbundenen Aufgaben.
Die Realschule bittet Landkreis und Gemeinde, möglichst zeitnah die notwendigen Entscheidungen zu treffen, damit ggf. rechtzeitig mit Vorbereitung, Planung und Öffentlichkeitsarbeit begonnen werden kann.“
Der Schulvorstand der Hauptschule wird sich zwar erst am 7.11.2013 mit der Angelegenheit befassen. Ein positives Votum für die Errichtung einer Oberschule ist aber zu erwarten.
Der Landkreis Harburg ist als sog. „geborener“ Träger der weiterführenden Schulen berechtigt, eine Oberschule zu errichten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt (§ 106 Abs.3 NSchG). Nach der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) sind Oberschulen ohne gymnasiales Angebot mindestens 2-zügig mit wenigstens 48 Schüler/innen zu führen. Diese Voraussetzung wäre vorliegend auch langfristig zu erfüllen.
Werden Oberschulen errichtet, befreit dies von der Pflicht, Hauptschulen und Realschulen zu führen."
Quelle: http://www.landkreis-harburg.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=9896&options=4, abgerufen am 21.11.12, 6:36 Uhr